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AGB

AGB | E & M Limousinenservice Wien

1.Geltungsbereich E & M Limousineservice Wien Nachstehende Bedingungen gelten für alle Mietvereinbarungen, die Beförderungsleistung und vereinbarte Nebenleistungen.

1a.Zustandekommen des Vertrages Ein Vertrag kommt nur durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Unsere aktuelle Preisliste sowie die beidseitig unterfertigte Mietvereinbarung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.

2.Preise Es gelten die am Tag der Buchung jeweils gültigen Preise laut unsere Preisliste. Diese kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung verändert werden. Bei von uns Angebotene Pauschalpreisen gelten diese für die vereinbarte Mietzeit sowie die ausgewiesenen und inkludierten Zusatzleistungen. Für darüber hinausgehende Zeiten gelangen die Preise aus unsere jeweils gültigen Preisliste zur Verrechnung. Getränke sind im Preis nicht inkludiert und werden separat verrechnet.

3.Vertragsstornierung Stornierungen sind nur in Schriftform wirksam. Mündliche Stornierungen gelten demnach nur dann, wenn sie von uns schriftlich rückbestätigt werden.

Storno-gebühren:

Stornierungen bis 30 Tage vor Mietbeginn sind kostenfrei.
Stornierungen ab 15 – 29 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises als Stornogebühr
Stornierungen ab 08 – 14 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises als Stornogebühr
Stornierungen unter 7 Tage gesamt Mietpreis als Stornogebühr

Bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt wird der volle vereinbarte Mietpreis in Rechnung gestellt.
Für den Eingang einer Schriftlichen Stornierung zählt das Ankunftsdatum bei uns.

4.Leistungsrücktritt Wir sind jederzeit und ohne Angaben von Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies insbesondere dann, Wenn die Durchführung der fahrt auf Grund von Ereignissen außerhalb unsere Wirkungsbereiches unmöglich wird. Dazu zählen z.B. witterungsbedingte Einflüsse, Umstände welche die Sicherheit der Fahrgäste nicht gewährleisten oder technische Ausfälle. Wenn der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt (z.B. Nicht -beibringung einer Vereinbarte Anzahlung) sind wir ebenfalls berechtigt, von der Erbringung unsere Leistung zurückzutreten.

5.Zahlungsbedingungen Für die endgültige Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Mietpreis bis zu den unserer Mietvereinbarung genannten Termin erforderlich. Der Restbetrag wird: a. entweder so rechtzeitig auf unsere Bankkonto überwiesen, dass dieser am letzten Werktag vor Fahrtantritt endgültig Gutgeschrieben wird, oder b. direkt bei Fahrtantritt (Abholung des ersten Gastes) beim Chauffeur in bar beglichen Bezahlung auf offene Rechnung ist nur nach vorherige schriftliche Vereinbarung möglich.

6.Verlängerung der Mietdauer Mehrkosten durch Verzögerung werden nach unserer jeweils Gültigen Preisliste berechnet und sind bei Mietende zu begleichen; kleinste Zeiteinheit ist halbe Stunde. Verzögerungen aus unserem Verschulden gehen nicht zu Lasten des Kunden.Für andere Verzögerungen wird der Kunde belastet.

7.Beförderungsbedingungen Es besteht keine Beförderungspflicht. Das mitbringen und Konsumieren von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Die Anbringung von Werbung und Blumenschmuck jeglicher Art ist nur mit unsere vorherigen Genehmigung und nach unserem Vorgaben möglich, eventuelle Schäden durch die Anbringung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

8.Haftung des Mieters Der Mieter ist für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden und Verschmutzungen haftbar. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, welche von Dritten an oder in unserem Fahrzeug verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Fahrten an Orten mit großer Menschenansammlung und erhöhtem Risiko wie z.B.Konzerte,Ballveranstaltungen, Sportereignisse welche auf Anweisung des Kunden angefahren werden.

9.Haftung von E & M Limousinenservice Unsere Haftung beschränkt sich auf Schäden, welche vorsätzlich beziehungsweise auf Grund grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Für Fahrzeugausfälle gilt dieser Haftungsausschluss sinngemäß. Bei Sachschäden ist unsere Haftung mit der dafür vorgesehenen Versicherungssumme begrenzt. Für jeglicher, durch Dritte entstandene Schäden übernehmen wir keine Haftung, dies gilt auch für die Bereitstellung von Fahrzeugen und Personal durch unsere Erfüllungsgehilfen. Wir übernehmen keine Haftung für Hinterbliebene Garderobe oder sonstige Gegenstände.

10.Gerichtsstand Wien

11.Teilunwirksamkeit

Falls ein oder mehrere der vorstehenden Punkte unwirksam sein sollte(n), so bleiben die übrigen Punkte vollinhaltlich aufrecht.